Bedingungen
ACHTUNG!!!
Die/der Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schadensfälle! Beschädigungen können nicht ausgeschlossen werden und obliegen der Verantwortung der Teilnehmer!
Die Teilnahme am Beschleunigungsrennen kann nur nach Anmeldung erfolgen.
Es besteht kein Anspruch auf Startzulassung.
Ein Befahren der Strecke ist nur teilnehmenden, angemeldeten Fahrzeugen gestattet.
Das Sicherheitspersonal hat jederzeit, ohne Angabe von Gründen, das Recht, die Startzulassung aufzuheben.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der STVO.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist stets Folge zu leisten.
Das teilnehmende Fahrzeug muss polizeilich zugelassen, voll verkehrstüchtig, in technisch einwandfreiem Zustand sein und über eine gültige HU sowie ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Bei Fahrzeugen die über keine gültige HU verfügen, wird vor Ort eine technische Abnahme durchgeführt.
Das Befahren der Strecke ist nur teilnehmenden, angemeldeten Fahrzeugen gestattet.
Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Die Mitnahme von Beifahrern oder der Transport von losen Gegenständen ist untersagt.
Lachgaseinspritzung ist dem Sicherungspersonal anzuzeigen! Bei Lachgaseinspritzung besteht Helmpflicht.
Unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln ist die Teilnahme strikt untersagt.
Der Start darf erst nach Freigabe durch das Sicherungspersonal und erfolgter Ampelschaltung „grün“ erfolgen.
Rückwärtsfahren, Wenden oder Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist strengstens untersagt!
Während der Fahrt sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Bei rot schwenkender Flagge durch den Streckenposten ist eine sofortige Gefahrenbremsung einzuleiten.
Mit Überqueren der Ziellinie wird der Bremsvorgang unter Beibehaltung der Fahrtrichtung und – Rücksichtnahme auf den Wettbewerbsgegner eingeleitet.
Sollte der Rennteilnehmer Gegenstände der Messtechnik im Start- und Zielbereich durch An- bzw. Gegenfahren beschädigen, haftet dieser vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Selbiges gilt für die Beschädigung der Sicherheitsleuchten auf dem Rollfeld.
Die Strecke ist auf dem kürzesten ausgewiesenem Weg zu verlassen.
Nach Verlassen der Beschleunigungsstrecke ist im Veranstaltungsgelände wie vorgeschrieben Schritttempo zu fahren
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